Sie bekommen von uns Informationen über die offiziell empfohlenen Impfungen.
Bitte lesen Sie sie aufmerksam durch.
Vor jeder Impfung steht Frau Grützner Ihnen natürlich zum Gespräch zur Verfügung. Bitte stellen Sie Ihre Fragen und teilen Sie Ihre Sorgen mit.
Wir bieten auch Ihnen und Ihrer Familie eine Impfberatung an.
Die Ständig Impfkommission genannt STIKO tagt zweimal im Jahr und gibt danach neue Empfehlungen heraus. Die Empfehlungen werden dann in der Regel auch umgesetzt und von den Kassen gezahlt.
2009 wurde nicht allzuviel geändert. Wichtig ist, dass die Keuchhustenimfung mehr Beachtung erhält. Alle Familienangehörigen und Kontaktpersonen von neugeborenen Kindern sollen auf ihren Keuchustenschutz geprüft werden und unter Umständen auch geimpft werden. Das nennt man Kokonschutz.
Leider wurde die Rotavirus-Impfung (Schluckimpfung gegen schwerde Durchfallerkrankungen) für die Säuglinge nicht empfohlen, aber manche Krankenkassen übernehmen trotzdem die Kosten.
Die letzten großen Änderungen liegen schon etwas zurück:
2006 wurden zwei neue Impfungen in den Impfkalender für Kinder eingefügt.
1. Impfung gegen Meningokokken C
Meningokokken können eine schwere Gehirnhautentzündung verursachen, die dauerhafte Schäden hinterlassen kann oder schlimmstenfalls auch tödlich verlaufen kann. In Großbritannien und vielen anderen Ländern gehört die Impfung schon lange zum Standardimpfprogramm. Es gibt zwei Altersgipfel für die Erkrankung: Kleinstkinder und Jugendliche erkranken am häufigsten
Eine Impfung gegen Meningokokken soll jedes Kind im 2. Lebensjahr erhalten. Seit Sommer 2007 sollen alle älteren Kinder auch geimpft werden. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Impfungen.
2. Impfung gegen Pneumokokken
Pneumokokken sind Bakterien, die schwere Infektionen wie Hirnhautentzündung, Lungenentzündung und Sepsis (Blutvergiftung) bei Kindern und Erwachsenen verursachen können. Diese schweren Infektionen können durch eine Impfung gegen Pneumokokken verhindert bzw. vermindert werden. Schon seit einigen Jahren wird die Impfung gegen Pneumokokken bei Säuglingen empfohlen, die eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung aufweisen, z.B. zu früh oder aber mit einer Grundkrankheit geboren wurden. Inzwischen wird die Impfempfehlung auf alle Säuglinge ab vollendeten zweiten Lebensmonat ausgedehnt.
Sie kann bei Säuglingen zusätzlich zur Sechsfachimpfung verabreicht oder bis zum zweiten Geburtstag nachgeholt werden.
Nach dem zweiten Geburtstag ist eine Impfung gegen Pneumokokken bei gesunden Kindern nicht mehr sinnvoll und daher auch nicht empfohlen.