Gesundheitsreform: alle wichtigen Änderungen

Kernpunkte

  • Die Neuerungen für eine nachhaltige Weiterentwicklung des Gesundheitssystems
  • Medizinische Versorgung bleibt auf hohem Niveau, künftig aber effizientere Handhabung

Versicherungspflicht

Es wird eine allgemeine Pflicht zur Versicherung eingeführt. Damit müssen erstmals in der deutschen Sozialgeschichte alle Bürgerinnen und Bürger krankenversichert sein. Wer seinen Versicherungsschutz verloren hat, kehrt in seine letzte Versicherung zurück. Das gilt sowohl für die gesetzliche als auch für die private Krankenversicherung.

  • Für Versicherte, die dem GKV-System zuzuordnen sind, gilt die neue Versicherungspflicht bereits ab dem 1. April 2007.
  • Versicherte, die dem PKV-System zuzuordnen sind, können sich ab 1. Juli 2007 ohne Risikoprüfung und -zuschläge privat versichern. Die Versicherung erfolgt zunächst im Standardtarif und ab 1. Januar 2009 im Basistarif. Ehepaare im Basistarif zahlen jeweils die volle Prämie (anders als zunächst geplant). Es besteht Kontrahierungszwang.

Wechsel zur PKV

Ein Wechsel von der GKV in die PKV ist künftig nur möglich, wenn das Jahresarbeitsentgelt in drei aufeinander folgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze überstiegen hat und auch zu Beginn des nächsten Kalenderjahres übersteigt. Bisher reichte das einmalige Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (siehe Beitrag Seite 3).

Gesundheitsfonds: Beitragseinzug + Beitragsverteilung

Der Gesundheitsfonds wird im Jahre 2009 eingeführt. Von da an legt die Bundesregierung die Höhe der Beiträge zur GKV fest. Der Beitragseinzug verbleibt bei den Krankenkassen. Sie leiten dann die Beiträge an den Fonds weiter. Ab 2011 erhalten die Arbeitgeber die Option, sämtliche Beiträge nur noch an eine Weiterleitungsstelle zu zahlen.

Der Gesundheitsfonds sammelt die Beiträge sowie weitere Steuergelder (Bundeszuschuss). Die Bundeszuschüsse für gesamtgesellschaftliche Aufgaben betragen in den Jahren 2007 und 2008 je 2,5 Mrd. Euro. In den Folgejahren soll der Zuschuss dann jährlich um 1,5 Milliarden bis auf 14 Milliarden Euro steigen. Der Fonds verteilt die Gelder pauschal je Versicherten an die Kassen.

Für alte und kranke Versicherte gibt es Zuschläge. Über die Bundeszuschüsse soll die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen sichergestellt werden (in der PKV bleibt es beim bisherigen Recht: für Ehepartner und Kinder sind extra Verträge abzuschließen und entsprechend Prämien zu zahlen).

Krankenkassenverbände

Ab 2008 wird ein Krankenkassenspitzenverband auf Bundesebene mit zentralen wettbewerbsneutralen Aufgaben errichtet. Er regelt die Rahmenbedingungen für einen intensiveren Wettbewerb der Krankenkassen um Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung.

Neues Vergütungssystem für Ärzte

Für die Vertragsärzte wird zum 1. Januar 2009 eine neue Gebührenordnung mit festen Euro-Preisen innerhalb vereinbarter Leistungsmengen eingeführt.

Arzneimittelversorgung: Mehr Sicherheit und Wirtschaftlichkeit

Medikamente müssen sich künftig an ihrem Nutzen und an ihren Kosten messen lassen. Das folgt dem Prinzip, dass die begrenzten Mittel nicht für fragwürdige Therapien oder Schein-Innovationen ausgegeben werden sollen.

Spezielle, hochinnovative Arzneimittel sind nicht nur teuer, sondern oftmals auch risikoreich. Im Interesse der Patientensicherheit ist deshalb für die Verordnung solcher Medikamente künftig eine ärztliche Zweitmeinung erforderlich.

Weil die Ausgaben für Arzneimittel zu den kostentreibenden Faktoren im Gesundheitswesen gehören, erhalten die Krankenkassen erweiterte Möglichkeiten, mit den Herstellern günstigere Preise zu verhandeln. Der Apotheker muss dem Versicherten dann ein Medikament des Herstellers abgeben, mit dem die Krankenkasse einen Rabattvertrag abgeschlossen hat.

Ambulante Behandlung in Krankenhäusern

Die Möglichkeiten zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus werden erweitert. Das gilt insbesondere für hochspezialisierte Leistungen, die Behandlung seltener Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen.

Palliativmedizinische Versorgung

Sterbende und schwerstkranke Menschen sollen in Würde sterben können und möglichst wenig Schmerzen erleiden. Deshalb werden für ihre Versorgung so genannte Palliativ Care Teams aus ärztlichem und pflegerischen Personal zugelassen.

Impfungen und Kuren

Empfohlene Impfungen, notwendige Mutter-/ Vater-Kind-Kuren und alle übrigen Rehabilitationsmaßnahmen werden Pflichtleistungen der Krankenkassen.

Angebote nach Maß, Tarife nach Wunsch

Die Krankenkassen erhalten die Möglichkeit, ihren Kunden individuelle Tarife und Leistungen anzubieten. Die DAK macht von dieser Möglichkeit Gebrauch: Am 1. April 2007 ist es so weit: Dann bietet sie ihre ersten Wahltarife an.

Aus einem vielfältigen Angebot von Prämien, Boni und Extraleistungen können sich ihre Kunden einen auf ihre persönlichen Bedürfnisse ausgerichteten Versicherungsschutz zusammenstellen. Dabei geht es sowohl um Beitragsersparnisse als auch um gezielte Leistungs- und Serviceverbesserungen. So wie sie es sich wünschen.

 


letzte Änderung am  08.12.2011Impressum  Datenschutz

Kinderarzt Jugendmedizin Grützner Pädiatrie Lehre von den Erkrankungen des kindlichen und jugendlichen Organismus, seinen Entwicklungsstörungen, den Fehlbildungen und ihrer Behandlung. Die Pädiatrie erstreckt sich in ihren Schwerpunkten über alle Fachgebiete der klinischen Medizin, da das Wissen von den Erkrankungen des Erwachsenen nicht ohne weiteres auf Kinder übertragbar ist. Wichtige Subdisziplinen sind die Neonatologie, die die Versorgung von Frühgeborenen, mangelversorgten oder anderweitig kranken oder gefährdeten Neugeborenen umfasst, die Kinderkardiologie, die sich hauptsächlich mit den angeborenen Herzfehlern befasst, die Kinder-Pneumologie, die sich mit kindlichen Lungenerkrankungen wie Asthma befasst und die Jugendmedizin, deren Schwerpunkt die Diagnose und Behandlung von Störungen der Pubertät ist. Eine eigenständige Bedeutung hat auch die Sozialpädiatrie, die sich mit der umfassenden Betreuung entwicklungsgestörter Kinder befasstKinderheilkunde,Kindermedizin,Jugendmedizin,Pädiatrie,Kinderärzte,Pädiater,DGKJ,Wissenschaftliche Fachgesellschaft,pädiatrischer Verband,Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin,Kinderarzt,Kinderkrankenhaus,Kinderklinik,Jugendarzt,ElterninformationenWremen ArztDiphtherie / Echter Krupp Eine Impfung in den ersten Lebensmonaten ist der einzige Schutz. Unbehandelt ist diese Krankheit oft tödlich. Ansteckungsgefahr bei typischen Kinderkrankheiten Ansteckungszeiträume der wichtigsten Kinderkrankheiten, Inkubationszeit und die durch die Erkrankung erworbene Immunität werden in einer Übersicht dargestellt. Bücherliste: Pädiatrie Keuchhusten / Pertussis Besonders gefährdet sind Neugeborene, Säuglinge und Mädchen. Dreitagefieber Drei Tage hohes Fieber und leichte Rötungen sind die Symptome. Bücherliste: Infektionskrankheiten Poliomyelitis / Kinderlähmung Es gibt drei Polio-Erreger, die durch Befall von Nervenzellen im Gehirn zu Lähmungen führen. Die zunehmende Impfmüdigkeit hat in den letzten Jahren wieder zu Epidemien geführt. Masern Masern sind in der Regel harmlos aber hochgradig ansteckend. Bei Erwachsenen kann diese Krankheit aber einen sehr schweren Verlauf haben. Mumps / Ziegenpeter Diese sehr unterschiedlich verlaufende Erkrankung kann neben den Speicheldrüsen auch die Bauchspeicheldrüse, die Keimdrüsen und das Gehirn betreffen. Ringelröteln Diese Krankheit ist bei einer Schwangerschaft für das ungeborene Kind lebensbedrohend. Röteln Röteln verlaufen oft unkompliziert. Sie können aber bei ungeborenen Kindern zu schweren Missbildungen führen. Scharlach Diese typische Kinderkrankheit wird durch Bakterien der Familie der Streptokokken hervorgerufen. Windpocken 90 Prozent aller Kinder bekommen die Windpocken. Die Viren bleiben auch nach überstandener Krankheit im Körper. Pfeiffersches Drüsenfieber Auslöser dieser Virusinfektion ist das Epstein- Barr- Virus. Die Krankheit wird auch Kusskrankheit genannt.