Es wird eine allgemeine Pflicht zur Versicherung eingeführt. Damit müssen erstmals in der deutschen Sozialgeschichte alle Bürgerinnen und Bürger krankenversichert sein. Wer seinen Versicherungsschutz verloren hat, kehrt in seine letzte Versicherung zurück. Das gilt sowohl für die gesetzliche als auch für die private Krankenversicherung.
Ein Wechsel von der GKV in die PKV ist künftig nur möglich, wenn das Jahresarbeitsentgelt in drei aufeinander folgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze überstiegen hat und auch zu Beginn des nächsten Kalenderjahres übersteigt. Bisher reichte das einmalige Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (siehe Beitrag Seite 3).
Der Gesundheitsfonds wird im Jahre 2009 eingeführt. Von da an legt die Bundesregierung die Höhe der Beiträge zur GKV fest. Der Beitragseinzug verbleibt bei den Krankenkassen. Sie leiten dann die Beiträge an den Fonds weiter. Ab 2011 erhalten die Arbeitgeber die Option, sämtliche Beiträge nur noch an eine Weiterleitungsstelle zu zahlen.
Der Gesundheitsfonds sammelt die Beiträge sowie weitere Steuergelder (Bundeszuschuss). Die Bundeszuschüsse für gesamtgesellschaftliche Aufgaben betragen in den Jahren 2007 und 2008 je 2,5 Mrd. Euro. In den Folgejahren soll der Zuschuss dann jährlich um 1,5 Milliarden bis auf 14 Milliarden Euro steigen. Der Fonds verteilt die Gelder pauschal je Versicherten an die Kassen.
Für alte und kranke Versicherte gibt es Zuschläge. Über die Bundeszuschüsse soll die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen sichergestellt werden (in der PKV bleibt es beim bisherigen Recht: für Ehepartner und Kinder sind extra Verträge abzuschließen und entsprechend Prämien zu zahlen).
Ab 2008 wird ein Krankenkassenspitzenverband auf Bundesebene mit zentralen wettbewerbsneutralen Aufgaben errichtet. Er regelt die Rahmenbedingungen für einen intensiveren Wettbewerb der Krankenkassen um Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung.
Für die Vertragsärzte wird zum 1. Januar 2009 eine neue Gebührenordnung mit festen Euro-Preisen innerhalb vereinbarter Leistungsmengen eingeführt.
Medikamente müssen sich künftig an ihrem Nutzen und an ihren Kosten messen lassen. Das folgt dem Prinzip, dass die begrenzten Mittel nicht für fragwürdige Therapien oder Schein-Innovationen ausgegeben werden sollen.
Spezielle, hochinnovative Arzneimittel sind nicht nur teuer, sondern oftmals auch risikoreich. Im Interesse der Patientensicherheit ist deshalb für die Verordnung solcher Medikamente künftig eine ärztliche Zweitmeinung erforderlich.
Weil die Ausgaben für Arzneimittel zu den kostentreibenden Faktoren im Gesundheitswesen gehören, erhalten die Krankenkassen erweiterte Möglichkeiten, mit den Herstellern günstigere Preise zu verhandeln. Der Apotheker muss dem Versicherten dann ein Medikament des Herstellers abgeben, mit dem die Krankenkasse einen Rabattvertrag abgeschlossen hat.
Die Möglichkeiten zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus werden erweitert. Das gilt insbesondere für hochspezialisierte Leistungen, die Behandlung seltener Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen.
Sterbende und schwerstkranke Menschen sollen in Würde sterben können und möglichst wenig Schmerzen erleiden. Deshalb werden für ihre Versorgung so genannte Palliativ Care Teams aus ärztlichem und pflegerischen Personal zugelassen.
Empfohlene Impfungen, notwendige Mutter-/ Vater-Kind-Kuren und alle übrigen Rehabilitationsmaßnahmen werden Pflichtleistungen der Krankenkassen.
Die Krankenkassen erhalten die Möglichkeit, ihren Kunden individuelle Tarife und Leistungen anzubieten. Die DAK macht von dieser Möglichkeit Gebrauch: Am 1. April 2007 ist es so weit: Dann bietet sie ihre ersten Wahltarife an.
Aus einem vielfältigen Angebot von Prämien, Boni und Extraleistungen können sich ihre Kunden einen auf ihre persönlichen Bedürfnisse ausgerichteten Versicherungsschutz zusammenstellen. Dabei geht es sowohl um Beitragsersparnisse als auch um gezielte Leistungs- und Serviceverbesserungen. So wie sie es sich wünschen.