Neue Heilmittel-Richtlinien seit 1. Juli 2004

An 1.Juli 2004 gelten neue Heilmittel-Richtlinien. Sie regeln die Versorgung der Patienten im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung mit Heilmitteln, also mit Physikalischer Therapie wie Krankengymnastik und Massagen, mit Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie sowie mit Ergotherapie.

Die neuen Richtlinien sollen die Qualität und die Wirtschaftlichkeit der Verordnungen sichern. Außerdem soll der bürokratische Aufwand vermindert werden.

Folgende Punkte sind neu:

  • Straffung der Indikationskataloge.
    Die Zahl und die Auswahl der Diagnosen in den Heilmittelkatalogen wird durch die Bildung von Diagnosengruppen reduziert. Zum Beispiel gibt es jetzt für alle Wirbelsäulenerkrankungen nur zwei Diagnosegruppen: eine Wirbelsäulenerkrankung mit einem kurzfristigen Therapiebedarf und eine Wirbelsäulenerkrankung mit einem prognostisch längerem Behandlungsbedarf.
  • Festlegung  der Zahl der Behandlungseinheiten
    Für die Erkrankungen mit einem prognostisch kurzfristigen Therapiebedarf sind bis zu sechs Therapieeinheiten verordnungsfähig, für die Erkrankungen mit einem prognostisch langfristigem Therapiebedarf sind Gesamtverordnungsmengen festgelegt. Die wiederum sind bei den verschiedenen Krankheiten verschieden groß, nämlich 18, 30 oder 50 Therapieeinheiten.
  • Es werden maximale Verschreibungsmengen festgelegt, die in der physikalischen Therapie je Verordnung sechs Einheiten umfassen. Verordnungen für Sprachtherapie und Ergotherapie können zehn Einheiten umfassen.
  • Es gibt Erstverordnungen und Folgeverordnungen bis zu der im Heilmittelkatalog für die Erkrankungen festgelegten Gesamtvergütungsmenge.
  • Es gibt einen Diagnoseschlüssel, der auf die Verordnungen eingefügt werden muss.
  • Eine Behandlungspause muss mindestens zwölf Wochen lang sein, bevor eine neue Verordnung nach dem Regelfall erfolgen kann. Eine Verordnung außerhalb des Regelfalls muss gesondert medizinisch begründet werden und ist der zuständigen Krankenkasse zur Genehmigung vorzulegen.
  • Es können nur noch zwei verschiedene Heilmittel verordnet werden, z.B. Massage und Wärmetherapie.
  • Ein abschließender Bericht des Therapeuten an den verordnenden Arzt kann weiterhin auf Anforderung erfolgen.
  • Es gibt neue Formulare.
  • Einzelheiten zu den Diagnosen, den Diagnosenschlüsseln, den Verordnungsmengen sind Tabellen zu entnehmen, die uns jetzt auch vorliegen.

Kommentar

Es besteht in der Verordnung von Heilmitteln keine große Freiheit für den Arzt mehr. Es wird in nächster Zeit sicher vorkommen, dass dem Wunsch nach Verordnung oder Weiterverordnung von Heilmitteln daher unsererseits nicht entsprochen werden kann. Wir werden uns aber sicher bemühen, das medizinisch Notwendige in dem gesetzlich vorgegebenen Rahmen auch weiterhin zu ermöglichen. Bei Überschreiten der vorgeschriebenen Gesamtverordnungsmengen wird der verordnende Arzt allerdings auch finanziell in die Pflicht genommen, was wir natürlich vermeiden wollen. Wir bitten dafür um Verständnis.


letzte Änderung am  01.12.2011Impressum  Datenschutz

Kinderarzt Jugendmedizin Grützner Pädiatrie Lehre von den Erkrankungen des kindlichen und jugendlichen Organismus, seinen Entwicklungsstörungen, den Fehlbildungen und ihrer Behandlung. Die Pädiatrie erstreckt sich in ihren Schwerpunkten über alle Fachgebiete der klinischen Medizin, da das Wissen von den Erkrankungen des Erwachsenen nicht ohne weiteres auf Kinder übertragbar ist. Wichtige Subdisziplinen sind die Neonatologie, die die Versorgung von Frühgeborenen, mangelversorgten oder anderweitig kranken oder gefährdeten Neugeborenen umfasst, die Kinderkardiologie, die sich hauptsächlich mit den angeborenen Herzfehlern befasst, die Kinder-Pneumologie, die sich mit kindlichen Lungenerkrankungen wie Asthma befasst und die Jugendmedizin, deren Schwerpunkt die Diagnose und Behandlung von Störungen der Pubertät ist. Eine eigenständige Bedeutung hat auch die Sozialpädiatrie, die sich mit der umfassenden Betreuung entwicklungsgestörter Kinder befasstKinderheilkunde,Kindermedizin,Jugendmedizin,Pädiatrie,Kinderärzte,Pädiater,DGKJ,Wissenschaftliche Fachgesellschaft,pädiatrischer Verband,Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin,Kinderarzt,Kinderkrankenhaus,Kinderklinik,Jugendarzt,ElterninformationenWremen ArztDiphtherie / Echter Krupp Eine Impfung in den ersten Lebensmonaten ist der einzige Schutz. Unbehandelt ist diese Krankheit oft tödlich. Ansteckungsgefahr bei typischen Kinderkrankheiten Ansteckungszeiträume der wichtigsten Kinderkrankheiten, Inkubationszeit und die durch die Erkrankung erworbene Immunität werden in einer Übersicht dargestellt. Bücherliste: Pädiatrie Keuchhusten / Pertussis Besonders gefährdet sind Neugeborene, Säuglinge und Mädchen. Dreitagefieber Drei Tage hohes Fieber und leichte Rötungen sind die Symptome. Bücherliste: Infektionskrankheiten Poliomyelitis / Kinderlähmung Es gibt drei Polio-Erreger, die durch Befall von Nervenzellen im Gehirn zu Lähmungen führen. Die zunehmende Impfmüdigkeit hat in den letzten Jahren wieder zu Epidemien geführt. Masern Masern sind in der Regel harmlos aber hochgradig ansteckend. Bei Erwachsenen kann diese Krankheit aber einen sehr schweren Verlauf haben. Mumps / Ziegenpeter Diese sehr unterschiedlich verlaufende Erkrankung kann neben den Speicheldrüsen auch die Bauchspeicheldrüse, die Keimdrüsen und das Gehirn betreffen. Ringelröteln Diese Krankheit ist bei einer Schwangerschaft für das ungeborene Kind lebensbedrohend. Röteln Röteln verlaufen oft unkompliziert. Sie können aber bei ungeborenen Kindern zu schweren Missbildungen führen. Scharlach Diese typische Kinderkrankheit wird durch Bakterien der Familie der Streptokokken hervorgerufen. Windpocken 90 Prozent aller Kinder bekommen die Windpocken. Die Viren bleiben auch nach überstandener Krankheit im Körper. Pfeiffersches Drüsenfieber Auslöser dieser Virusinfektion ist das Epstein- Barr- Virus. Die Krankheit wird auch Kusskrankheit genannt.