Neue Heilmittel-Richtlinien seit 1. Juli 2004

An 1.Juli 2004 gelten neue Heilmittel-Richtlinien. Sie regeln die Versorgung der Patienten im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung mit Heilmitteln, also mit Physikalischer Therapie wie Krankengymnastik und Massagen, mit Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie sowie mit Ergotherapie.

Die neuen Richtlinien sollen die Qualität und die Wirtschaftlichkeit der Verordnungen sichern. Außerdem soll der bürokratische Aufwand vermindert werden.

Folgende Punkte sind neu:

Kommentar

Es besteht in der Verordnung von Heilmitteln keine große Freiheit für den Arzt mehr. Es wird in nächster Zeit sicher vorkommen, dass dem Wunsch nach Verordnung oder Weiterverordnung von Heilmitteln daher unsererseits nicht entsprochen werden kann. Wir werden uns aber sicher bemühen, das medizinisch Notwendige in dem gesetzlich vorgegebenen Rahmen auch weiterhin zu ermöglichen. Bei Überschreiten der vorgeschriebenen Gesamtverordnungsmengen wird der verordnende Arzt allerdings auch finanziell in die Pflicht genommen, was wir natürlich vermeiden wollen. Wir bitten dafür um Verständnis.