An 1.Juli 2004 gelten neue Heilmittel-Richtlinien. Sie regeln die Versorgung der Patienten im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung mit Heilmitteln, also mit Physikalischer Therapie wie Krankengymnastik und Massagen, mit Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie sowie mit Ergotherapie.
Die neuen Richtlinien sollen die Qualität und die Wirtschaftlichkeit der Verordnungen sichern. Außerdem soll der bürokratische Aufwand vermindert werden.
Folgende Punkte sind neu:
- Straffung der Indikationskataloge.
Die Zahl und die Auswahl der Diagnosen in den Heilmittelkatalogen wird durch die Bildung von Diagnosengruppen reduziert. Zum Beispiel gibt es jetzt für alle Wirbelsäulenerkrankungen nur zwei Diagnosegruppen: eine Wirbelsäulenerkrankung mit einem kurzfristigen Therapiebedarf und eine Wirbelsäulenerkrankung mit einem prognostisch längerem Behandlungsbedarf. - Festlegung der Zahl der Behandlungseinheiten
Für die Erkrankungen mit einem prognostisch kurzfristigen Therapiebedarf sind bis zu sechs Therapieeinheiten verordnungsfähig, für die Erkrankungen mit einem prognostisch langfristigem Therapiebedarf sind Gesamtverordnungsmengen festgelegt. Die wiederum sind bei den verschiedenen Krankheiten verschieden groß, nämlich 18, 30 oder 50 Therapieeinheiten. - Es werden maximale Verschreibungsmengen festgelegt, die in der physikalischen Therapie je Verordnung sechs Einheiten umfassen. Verordnungen für Sprachtherapie und Ergotherapie können zehn Einheiten umfassen.
- Es gibt Erstverordnungen und Folgeverordnungen bis zu der im Heilmittelkatalog für die Erkrankungen festgelegten Gesamtvergütungsmenge.
- Es gibt einen Diagnoseschlüssel, der auf die Verordnungen eingefügt werden muss.
- Eine Behandlungspause muss mindestens zwölf Wochen lang sein, bevor eine neue Verordnung nach dem Regelfall erfolgen kann. Eine Verordnung außerhalb des Regelfalls muss gesondert medizinisch begründet werden und ist der zuständigen Krankenkasse zur Genehmigung vorzulegen.
- Es können nur noch zwei verschiedene Heilmittel verordnet werden, z.B. Massage und Wärmetherapie.
- Ein abschließender Bericht des Therapeuten an den verordnenden Arzt kann weiterhin auf Anforderung erfolgen.
- Es gibt neue Formulare.
- Einzelheiten zu den Diagnosen, den Diagnosenschlüsseln, den Verordnungsmengen sind Tabellen zu entnehmen, die uns jetzt auch vorliegen.
Kommentar
Es besteht in der Verordnung von Heilmitteln keine große Freiheit für den Arzt mehr. Es wird in nächster Zeit sicher vorkommen, dass dem Wunsch nach Verordnung oder Weiterverordnung von Heilmitteln daher unsererseits nicht entsprochen werden kann. Wir werden uns aber sicher bemühen, das medizinisch Notwendige in dem gesetzlich vorgegebenen Rahmen auch weiterhin zu ermöglichen. Bei Überschreiten der vorgeschriebenen Gesamtverordnungsmengen wird der verordnende Arzt allerdings auch finanziell in die Pflicht genommen, was wir natürlich vermeiden wollen. Wir bitten dafür um Verständnis.