„Krankengeld“ auch für den Nachwuchs

 

Väter und Mütter haben Anspruch auf Lohnersatz, wenn sie kranke Kinder pflegen.

 

Ein Kind kann morgens nicht zur Schule oder in den Kindergarten gehen, weil es mit hohem Fieber aufgewacht ist. Mutter und Vater, beide berufstätig, sprechen sich ab, dass die Mutter bei dem Kind bleibt. Ein Arzt bestätigt, dass das Kinder der Betreuung bedarf. Zwei Monate später eine ähnliche Situation. Diesmal bleibt der Papa zu Hause

 

Sowohl die erwerbstätige Mutter als auch der erwerbstätige Vater können für jedes gesetzlich krankenversicherte Kind, das wegen einer Krankheit nicht allein sein kann und noch nicht zwölf Jahre als – oder (altersunabhängig) behindert -  ist, bis zu zehn Arbeitstage zu Hause bleiben. Das macht bei beiderseits erwerbstätigen Eltern 20 Tage pro Kind aus. Für zwei Kinder stehen zweimal 20 Tage zu, ab drei Kindern zweimal 25 Tage  - pro Jahr.

 

Und damit Alleinerziehende nicht im Nachteil sind, bestimmt das Gesetz, dass sie wie ein Ehepaar behandelt werden  -  jedenfalls mit Blick auf das „Kinderpflegekrankengeld“.

Im Klartext: Eine allein stehende Mutter mit zwei Kindern kann bis zu 40 Arbeitstage bezahlt zu Hause bleiben; hat sie drei Kinder dann sind es 50 Tage -  glatte zwei Monate. Immer unterstellt, dass die Kleinen so lange die elterliche Fürsorge benötigen und sonst niemand im Haushalt ist, der dies übernehmen könnte.

 

Und wer bezahlt das „Kinderpflegekrankengeld“? Die Krankenkasse, also die AOK, die Ersatzkasse, die BKK, IKK oder die Knappschaft. Und zwar in Höhe von 70 Prozent des vorherigen Bruttoverdienstes, begrenzt auf 90 Prozent vom Netto. Zuvor lohnt ein Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag. Sofern darin nämlich nicht ausdrücklich geschrieben steht, dass in Fällen der Betreuung von kranken Kindern der Arbeitgeber den Lohn oder das Gehalt nicht fortzuzahlen hat, ist die Firma dran. Sie muss allerdings nach Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts pro Jahr nur für fünf Tage leisten.

 

Diese Urteile stammen noch aus einer Zeit, in der die Krankenkassen nur 5 Tage Kinderpflegekrankengeld zu zahlen hatte. Ob das höchste Arbeitsgericht nach der Aufstockung auf 10 Tage einen gleichen Anspruch für das Arbeitsrecht anerkennt, der ja umfangreicher ist als der gegen die Krankenkasse, steht dahin.

 

Besonders bedeutsam ist die Regelung, nach der der Arbeitgeber vor der Krankenkasse leistungspflichtig ist, für privat Versicherte. Da ihre Versicherungsverträge kein Kinderpflegekrankengeld vorsehen, sind sie allein auf Ansprüche gegen ihren Arbeitsgeber angewiesen -  wenn nicht per Vertrag ausgeschlossen.

 

Die Arbeitgeberzahlung steht -  im Gegensatz zur abgespeckten Krankenkassenleistung  -  zu 100 Prozent zu, folglich so, wie wenn der Arbeitsnehmer krank wäre und deshalb nicht arbeiten könnte, Und die Begrenzung auf zwölf Jahre ist für Arbeitsgeber im Gesetz ebenfalls nicht vorgesehen. Muss aber der Arbeitgeber den Verdienst weiterzahlen, dann ist die Krankenkasse insoweit aus dem Schneider

 

Ist der Chef nicht verpflichtet, Geld für solche Arbeitsausfälle zu zahlen, dann hat er aber die Mutter (bzw. den Vater) unbezahlt freizustellen. Das Finanzielle übernimmt dann gegebenenfalls, siehe oben, die gesetzliche Krankenkasse der beiden.

Auch die Arbeitsagenturen zahlen bis zu zehn Tage im Jahr bei Kinderpflege das Arbeitslosengeld weiter (ohne Anrechnung auf den Gesamtanspruch), wenn ein Arbeitsloser wegen der Erkrankung eines -  unter 12 Jahre alten – Kindes nicht auf Stellensuche gehen kann.

 

Quelle: Nordsee-Zeitung vom 29.12.2007. Autor Wolfgang Büser

 

 


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Kinderarzt Jugendmedizin Grützner Pädiatrie Lehre von den Erkrankungen des kindlichen und jugendlichen Organismus, seinen Entwicklungsstörungen, den Fehlbildungen und ihrer Behandlung. Die Pädiatrie erstreckt sich in ihren Schwerpunkten über alle Fachgebiete der klinischen Medizin, da das Wissen von den Erkrankungen des Erwachsenen nicht ohne weiteres auf Kinder übertragbar ist. Wichtige Subdisziplinen sind die Neonatologie, die die Versorgung von Frühgeborenen, mangelversorgten oder anderweitig kranken oder gefährdeten Neugeborenen umfasst, die Kinderkardiologie, die sich hauptsächlich mit den angeborenen Herzfehlern befasst, die Kinder-Pneumologie, die sich mit kindlichen Lungenerkrankungen wie Asthma befasst und die Jugendmedizin, deren Schwerpunkt die Diagnose und Behandlung von Störungen der Pubertät ist. Eine eigenständige Bedeutung hat auch die Sozialpädiatrie, die sich mit der umfassenden Betreuung entwicklungsgestörter Kinder befasstKinderheilkunde,Kindermedizin,Jugendmedizin,Pädiatrie,Kinderärzte,Pädiater,DGKJ,Wissenschaftliche Fachgesellschaft,pädiatrischer Verband,Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin,Kinderarzt,Kinderkrankenhaus,Kinderklinik,Jugendarzt,ElterninformationenWremen ArztDiphtherie / Echter Krupp Eine Impfung in den ersten Lebensmonaten ist der einzige Schutz. Unbehandelt ist diese Krankheit oft tödlich. Ansteckungsgefahr bei typischen Kinderkrankheiten Ansteckungszeiträume der wichtigsten Kinderkrankheiten, Inkubationszeit und die durch die Erkrankung erworbene Immunität werden in einer Übersicht dargestellt. Bücherliste: Pädiatrie Keuchhusten / Pertussis Besonders gefährdet sind Neugeborene, Säuglinge und Mädchen. Dreitagefieber Drei Tage hohes Fieber und leichte Rötungen sind die Symptome. Bücherliste: Infektionskrankheiten Poliomyelitis / Kinderlähmung Es gibt drei Polio-Erreger, die durch Befall von Nervenzellen im Gehirn zu Lähmungen führen. Die zunehmende Impfmüdigkeit hat in den letzten Jahren wieder zu Epidemien geführt. Masern Masern sind in der Regel harmlos aber hochgradig ansteckend. Bei Erwachsenen kann diese Krankheit aber einen sehr schweren Verlauf haben. Mumps / Ziegenpeter Diese sehr unterschiedlich verlaufende Erkrankung kann neben den Speicheldrüsen auch die Bauchspeicheldrüse, die Keimdrüsen und das Gehirn betreffen. Ringelröteln Diese Krankheit ist bei einer Schwangerschaft für das ungeborene Kind lebensbedrohend. Röteln Röteln verlaufen oft unkompliziert. Sie können aber bei ungeborenen Kindern zu schweren Missbildungen führen. Scharlach Diese typische Kinderkrankheit wird durch Bakterien der Familie der Streptokokken hervorgerufen. Windpocken 90 Prozent aller Kinder bekommen die Windpocken. Die Viren bleiben auch nach überstandener Krankheit im Körper. Pfeiffersches Drüsenfieber Auslöser dieser Virusinfektion ist das Epstein- Barr- Virus. Die Krankheit wird auch Kusskrankheit genannt.